Steuerliche Informationen:
Im Folgenden informieren wir Sie über alle steuerlichen Details beim Ankauf, während der Vermietung und beim Verkauf von Frachtcontainern im Rahmen des P&R Container-Leasing-Programms.
Sachverhalt
Einkommenssteuerliche Informationen
Informationen zur Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen
Die steuerlichen Informationen zum Container-Leasing-Programm auf dieser Seite haben wir auch als PDF-Download für Sie bereitgestellt.
Steuerliche Information CL
A. Sachverhalt
Ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger erwirbt im privaten Bereich ab 2010 Transportcontainer von der P&R Container Leasing GmbH (nachfolgend P&R genannt). Diese werden an internationale Container-Vermietgesellschaften vermietet.
Die P&R übernimmt vertraglich die gesamte Verwaltung, den Abschluss des Mietvertrages und garantiert dem Eigentümer der Container für die Mietdauer von drei Jahren Mieteinnahmen in bestimmter Höhe. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kauft P&R zu einem bei Vertragsabschluss bereits festgelegten Preis die Container zurück.
B. Einkommenssteuerliche Information
B. 1. Steuerliche Zuordnung der Container
Nach der amtlichen AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (BMF-Schreiben vom 15.12.2000, BstBI I S. 1532) bei Transportcontainern ist von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von zehn Jahren auszugehen. Bei einer Vertragslaufzeit von drei Jahren sind analog dem Leasingerlass (BMF-Schreiben vom 19.04.1971, BStBI I S. 264) die Transportcontainer der P&R Container Leasing GmbH als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen, der Investor ist rechtlicher Eigentümer.
B. 2. Qualifizierung der Einkünfte der Privatperson als Einkünfte aus Kapitalvermögen
Es liegt eine Kapitalüberlassung durch den Investor vor, die zu Einkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 BStG führen. Danach gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zugesagt oder gewährt worden ist. Die Voraussetzungen sind bei dem genannten Sachverhalt unter Berücksichtigung der steuerlichen Zuordnung der Transportcontainer erfüllt.
B.3. Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen
Ansatz in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung
Durch die Festlegung des Rückkaufwertes stehen die Erträge aus der Kapitalüberlassung fest. Sie fließen dem Investor mit jeder Mietrate sowie dem Rückkaufswert zu. Die einzelnen Zahlungen sind dementsprechend in einen Kapital- und einen Zinsanteil aufzuteilen. Die Aufteilung kann nach der Zinsstaffelmethode erfolgen. Der gesamte steuerpflichtige Zinsanteil ermittelt sich aus den Mietraten und dem Rückkaufswert abzüglich der Investitionssumme.
Die steuerpflichtigen Zinsanteile p.a. werden dem Investor von der P&R mitgeteilt.
Die steuerpflichtigen Zinsanteile sind vom Investor in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung in der Zeile „sonstige Kapitalforderungen, die nicht dem Zinsabschlag unterliegen“ einzutragen.
C. Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen
Die Kapitalertragsteuer beträgt gemäß § 43a Abs. 1 EStG 25% der steuerpflichtigen Zinsanteile zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag; d.h. gesamt 26,38% (ggf.zzgl.Kirchensteuer). Die Steuer entsteht im Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge, wobei die tatsächliche Besteuerung mit der Einkommensteuerveranlagung erfolgt.
Stand: Januar 2010
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